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   BFH, 27.10.2011 - III R 14/08   

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https://dejure.org/2011,3937
BFH, 27.10.2011 - III R 14/08 (https://dejure.org/2011,3937)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2011 - III R 14/08 (https://dejure.org/2011,3937)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - III R 14/08 (https://dejure.org/2011,3937)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i. S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG - Auslegung des Abkommenstextes - Zweck des SozSichAbk YUG - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der Kindergeldberechtigung

  • openjur.de

    Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i.S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG; Auslegung des Abkommenstextes; Zweck des SozSichAbk YUG; Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der Kindergeldberechtigung

  • Bundesfinanzhof

    SozSichAbk YUG Art 28 Abs 1, VtrRKonv Art 31 Abs 1, VtrRKonv Art 33 Abs 1, VtrRKonv Art ... 33 Abs 3, SGB 3 § 144 Abs 1, SGB 3 § 144 Abs 3, AFG § 119, SGB 5 § 5 Abs 1 Nr 2, AufenthG § 23 Abs 1, AufenthG § 23a, AufenthG § 24, AufenthG § 25 Abs 3, AufenthG § 25 Abs 4, AufenthG § 25 Abs 5, GG Art 3 Abs 1, EStG § 62 Abs 2
    Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i.S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG - Auslegung des Abkommenstextes - Zweck des SozSichAbk YUG - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der Kindergeldberechtigung

  • Bundesfinanzhof

    Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i.S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG - Auslegung des Abkommenstextes - Zweck des SozSichAbk YUG - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der Kindergeldberechtigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 EStG 2002 vom 13.12.2006, Art 28 Abs 1 SozSichAbk YUG, Art 31 Abs 1 VtrRKonv, Art 33 Abs 1 VtrRKonv, Art 33 Abs 3 VtrRKonv
    Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i.S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG - Auslegung des Abkommenstextes - Zweck des SozSichAbk YUG - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der Kindergeldberechtigung

  • IWW
  • rewis.io

    Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i.S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG - Auslegung des Abkommenstextes - Zweck des SozSichAbk YUG - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der Kindergeldberechtigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i.S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG - Auslegung des Abkommenstextes - Zweck des SozSichAbk YUG - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der Kindergeldberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld nach dem Art. 28 Abs. 1 S. 2 SozSichAbk YUG während der Dauer einer Sperrzeit

  • datenbank.nwb.de

    Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i.S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i. S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslosengeld nach dem Art. 28 Abs. 1 S. 2 SozSichAbk YUG während der Dauer einer Sperrzeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch nach dem SozSichAbk YUG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 16
  • NZS 2012, 398 (Ls.)
  • DB 2012, 444
  • BStBl II 2012, 737
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 14/08
    b) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die mit Wirkung zum 1. Januar 2006 durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2915, BStBl I 2007, 62) in Kraft getretene Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG verfassungsrechtlich unbedenklich ist, soweit dadurch geduldete Ausländer ohne Aufenthaltstitel von vornherein von einem Leistungsanspruch ausgeschlossen werden (s. Urteile vom 15. März 2007 III R 93/03, BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905; vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913).

    Auch wenn § 62 Abs. 2 EStG einen derartigen Zweck verfolgt (vgl. Senatsurteil in BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905; BTDrucks 16/1368, S. 8), lässt sich ein solcher für Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG weder aus dem Abkommenstext noch aus den sonstigen, dieses Abkommen betreffenden Unterlagen entnehmen.

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 14/08
    b) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die mit Wirkung zum 1. Januar 2006 durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2915, BStBl I 2007, 62) in Kraft getretene Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG verfassungsrechtlich unbedenklich ist, soweit dadurch geduldete Ausländer ohne Aufenthaltstitel von vornherein von einem Leistungsanspruch ausgeschlossen werden (s. Urteile vom 15. März 2007 III R 93/03, BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905; vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913).
  • BFH, 17.06.2010 - III R 42/09

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 14/08
    Seine Auslegungsgrundsätze sind zugleich Ausdruck allgemeiner Regeln des Völkerrechts, die als solche auch auf Verträge angewendet werden können, die wie das SozSichAbk YUG bereits vor dem Inkrafttreten des WÜRV abgeschlossen wurden (vgl. auch Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 42/09, BFHE 230, 337, betr. das Vorläufige Europäische Abkommen über soziale Sicherheit unter Ausschluss der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen vom 11. Dezember 1953).
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 14/08
    Umgekehrt lässt sich dem Abkommen auch nicht der Zweck entnehmen, nur solche Personen begünstigen zu wollen, die in Deutschland als Wanderarbeitnehmer auf Zeit unselbständig erwerbstätig sind (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. April 2000 B 14 KG 3/99 R, SozR 3-5870 § 1 Nr. 18).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 72/09

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 14/08
    § 62 Abs. 2 EStG ist auch insoweit verfassungsrechtlich unbedenklich, als Ausländer mit Aufenthaltstiteln nach § 23 Abs. 1, § 23a, § 24 oder § 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes (vgl. § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EStG) nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG Kindergeld erhalten (Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134).
  • BFH, 30.07.2009 - III R 59/07

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 14/08
    Hieraus lässt sich zum einen ableiten, dass kindergeldberechtigt nur derjenige sein soll, der Arbeitslosengeld, nicht eine andere Leistung aus der Arbeitslosenversicherung erhält (z.B. Senatsurteile vom 30. Juli 2009 III R 45/07, nicht amtlich veröffentlicht --juris--; III R 59/07, nicht amtlich veröffentlicht --juris--, beide zur Arbeitslosenhilfe).
  • BFH, 30.07.2009 - III R 45/07

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 14/08
    Hieraus lässt sich zum einen ableiten, dass kindergeldberechtigt nur derjenige sein soll, der Arbeitslosengeld, nicht eine andere Leistung aus der Arbeitslosenversicherung erhält (z.B. Senatsurteile vom 30. Juli 2009 III R 45/07, nicht amtlich veröffentlicht --juris--; III R 59/07, nicht amtlich veröffentlicht --juris--, beide zur Arbeitslosenhilfe).
  • FG Niedersachsen, 31.01.2008 - 16 K 343/07

    Gewährung von Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischem Sozialabkommen während

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 14/08
    Der hiergegen erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1215).
  • FG Niedersachsen, 22.01.2010 - 11 K 274/08

    Bedeutung der Sperrfrist beim Arbeitslosengeld für den Bezug von Kindergeld

    Der Senat folgt insoweit im Ergebnis einer Entscheidung des 16. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urt. v. 31. Januar 2008 16 K 343/07, juris - Rev. eingelegt Az. BFH: III R 14/08 -, der jedoch maßgeblich darauf abstellt, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld im Zeitraum der Sperrfrist nicht erloschen ist, sondern nur ruht.
  • FG Nürnberg, 20.11.2014 - 3 K 1533/13

    Kindergeldberechtigung für Staatenlose bei unmittelbarer Einreise aus einem

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (z. B. BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134; BFH-Beschlüsse vom 26.03.2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968; vom 14.06.2013 III B 119/12, BFH/NV 2013, 1417; BFH-Urteil vom 27.10.2011 III R 14/08, BStBl. II 2012, 737 jeweils mit Hinweisen auf weitere Entscheidungen des BFH) ist die mit Wirkung zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG verfassungsrechtlich unbedenklich, soweit eine Differenzierung nach der vorliegenden Integration in den Arbeitsmarkt vorgenommen wird.
  • FG Nürnberg, 20.11.2014 - 3 K 1510/13

    Kindergeldberechtigung für Staatenlose bei unmittelbarer Einreise aus einem

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (z. B. BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134; BFH-Beschlüsse vom 26.03.2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968; vom 14.06.2013 III B 119/12, BFH/NV 2013, 1417; BFH-Urteil vom 27.10.2011 III R 14/08, BStBl. II 2012, 737 jeweils mit Hinweisen auf weitere Entscheidungen des BFH) ist die mit Wirkung zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG verfassungsrechtlich unbedenklich, soweit eine Differenzierung nach der vorliegenden Integration in den Arbeitsmarkt vorgenommen wird.
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 10 K 10154/11

    Familienleistungsausgleich

    Schließlich sei es von Verfassungs wegen nicht geboten, Ausländern, die den Lebensunterhalt ihrer Familien mit Hilfe von Sozialleistungen bestritten, darüber hinaus Kindergeld zu gewähren (vgl. BFH, Urteil vom 7. April 2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134; BFH, Urteil vom 27. Oktober 2011 III R 14/08, BStBl II 2012, 737; BFH, Beschluss vom 9. November 2012 III B 138/11; BFH, Urteil vom 30. Juli 2009 III R 54/07, juris; BFH, Beschluss vom 21. Mai 2013 III B 59/12, BFH/NV 2013, 1447; BFH, Beschluss vom 26. März 2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968).
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